Der Verbrauchsausweis
Ein Verbrauchsausweis entsteht auf Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Nutzer bei Heizung und Warmwasser in den vergangenen drei Jahren an. Die Bewertung hängt somit vom individuellen Heizverhalten ab. Den Ausweis können Ihre Stadtwerke für Sie erstellen. Voraussetzung ist laut Energieeinsparverordnung, dass beim Bau des betreffenden Gebäudes mindestens die Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 eingehalten wurde. Mit den Stadtwerken Soltau als Ihrem zuverlässigen und leistungsstarken Energieversorger haben Sie einen verlässlichen Partner, der Ihnen die sorgfältige Ausstellung ermöglicht.
Preisblatt für Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude
Checkliste für Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude
Der Bedarfsausweis
Für einen Bedarfsausweis nimmt ein Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und Heizungsanlage des Gebäudes unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Diesen Ausweis bieten Ihre Stadtwerke nicht an. Seit 2008 allerdings müssen Vermieter von kleinen, energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, den Bedarfsausweis vorlegen. Wohngebäude, die neu gebaut werden, benötigen seit 2002 ohnehin einen.