Gültig ab 01.01.2026
Gültig für 2025
Gültig für 2024
Referenzpreisblatt Strom zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte
Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
Das Preisblatt VI-a enthält die Entgelte für moderne Messeinrichtungen (mMe). Die moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG §2 Abs. 15)
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen werden in den Preisblättern VI-b (Letztverbraucher) und VI-c (Anlagenbetreiber) ausgewiesen. Intelligente Messsysteme sind moderne Messeinrichtungen, welche über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind zur Erfassung der elektrischen Energie, sowie des tatsächlichen Energieverbrauchs und der tatsächlichen Nutzungszeit. Sie genügen den besonderen Anforderungen nach den §§ 21 und 22 des MsbG, die zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und Interoperabilität in Schutzprofilen und technischen Richtlinien festgelegt werden kann.
In dem Preisblatt VI-d sind die Leistungen, die über die Standardleistungen gemäß § 35 Absatz 1 des MsbG hinausgehen, enthalten. Zu den Zusatzleistungen gehören unter Anderem der Betrieb von Messwandlern und der Betrieb von Steuereinrichtungen. Diese Zusatzleistungen werden durch die Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG diskriminierungsfrei angeboten.
Preisblätter Moderne Messeinrichtungen
Gültig ab 01.01.2024
Abrechnungsvereinbarung moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet den grundzuständigen Messstellenbetreiber gemäß §§ 29 ff. in den dort geregelten Fällen zum Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Die maximal zulässige Höhe der Messstellenbetriebsentgelte ist vom Gesetzgeber im Rahmen sog. Preisobergrenzen (§§ 31, 32 MsbG) als Bruttopreis vorgegeben worden, welcher sich in den vorstehenden Preisblättern widerspiegelt. Das MsbG sieht im Grundsatz vor, dass auch der Betrieb der modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems (Messstellenbetrieb) Teil des Vertrages zwischen Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer ist, wobei der Anschlussnutzer das Messstellenbetriebsentgelt schuldet.
Für Kunden des Lieferanten, denen gegenüber er neben den Netznutzungsentgelten auch den Messstellenbetrieb abrechnen möchte, wollen die Parteien mit der nachstehenden Vereinbarung – ergänzend zu dem zwischen den Parteien bestehenden Lieferantenrahmenvertrag – den entgeltlichen Teil der Leistung Messstellenbetrieb im Verhältnis der Parteien regeln (vgl. § 2(1)), um eine massengeschäftstaugliche Abwicklung zu ermöglichen. Die weiteren vertraglichen Regelungen aus dem Messstellenvertrag gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MsbG zwischen Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer hinsichtlich der aus dem Messstellenbetrieb resultierenden Rechte und Pflichten bleiben davon unberührt (vgl. § 2(4)).
Die Parteien nutzen für die prozessuale Umsetzung die regulierungsbehördlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur aus der Festlegung Wechselprozesse im Messwesen in der durch Anlage 2 der Festlegung BK6-16-200 angepassten Form.
Zum Abschluss der "Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik" erklären Lieferanten uns bitte per E-Mail an Messung@sw-soltau.de die Annahme der Vereinbarung. Im nachfolgenden steht für Lieferanten die Abrechnungsvereinbarung für dem Bereich des modernen und intelligenten Messstellenbetriebs zur Verfügung.
Netznutzungsvertrag
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG verwendet werden. Jede andere Verwendung auch in Auszügen oder Teilen ist verboten.
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Geschäftsführung

Daniel Töpfer
Geschäftsführer
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Andreas Ecker
Technischer Leiter
Tel.: (05191) 84-300

Volker Stegen
Prokurist & Kaufmännische Leitung
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Daniel Hiebert
Referent der Geschäftsführung
Tel.: (05191) 84-101

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Stabsstelle Projektkoordination
Tel.: (05191) 84-105

Daniela Gebers
Stabsstelle Unternehmens-kommunikation
Tel.: (05191) 84-102
Kundenservice

Daniel Franke
Vertriebsleiter
Tel.: (05191) 84-200

Wolfgang Mayer
Tel.: (05191) 84-208

Niko Kelm
Tel.: (05191) 84-205

Franziska Meyn
Tel.: (05191) 84-207

Birte Müller
Tel.: (05191) 84-203

Jana Peters
Tel.: (05191) 84-204
Jette Reichelt
Tel.: (05191) 84-206

Rebecca Sophia Strehse
Tel.: (05191) 84-202
Energieabrechnung

Claudia Bach
Tel.: (05191) 84-240

Sigrid Engmann
Tel.: (05191) 84-253

Julia Meyer
Tel.: (05191) 84-243

Melanie Peter
Tel.: (05191) 84-299

Kiara Torno
Tel.: (05191) 84-249
Netzabrechnung

Bettina von Frieling
Einspeisemanagement
Tel.: (05191) 84-258

Patrick Söhnholz
Energiedatenmanagement
Tel.: (05191) 84-236
Stabsstelle Personal

Sandra Garten
Tel.: (05191) 84-121

Christin Ziesemer
Tel.: (05191) 84-122
Netze

Andreas Ecker
Technischer Leiter
Tel.: (05191) 84-300
Strom und Glasfaser

Rüdiger-Joachim Bade
Netzmanager Strom
Tel.: (05191) 84-340

Frank Wesseloh
Netzmanager Glasfaser
Tel.: (05191) 84-230

Jürgen Brümmerhoff
Netzmeister Strom und Glasfaser
Tel.: (05191) 84-310

Marcel Peters
Netzmeister Strom und Glasfaser
Tel.: (05191) 84-315
Gas, Wasser und Wärme

Sascha Baden
Netzmanager Gas und Wasser
Tel.: (05191) 84-325

Christopher Bretzke
Netzmeister Gas und Wasser
Tel.: (05191) 84-330

Paul Sosnowski
Netzmeister Gas und Wasser
Tel.: (05191) 84-320

Frank-R. Schmidt
Netzmanager Wärme
Tel.: (05191) 84-238
Stadtentwässerung

Michael Jerokowski
Leiter Stadtentwässerung
Tel.: (05191) 84-270

Sandra Elling-Grünhagen
Abwassermanagement
Tel.: (05191) 84-271
Messstellenbetrieb

Irina Sawgorodnaja
Tel.: (05191) 84-360

Philip-Elias Tomovic
Tel.: (05191) 84-432