Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG
Ein bedeutender Teil der Energiewende ist die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors. In diesem Zuge werden immer mehr Wärmepumpen, und Wallboxen in privaten Haushalten in Betrieb genommen. Dieser Hochlauf stellt die Stromnetze vor eine Herausforderung, denn die Leistung der Geräte ist weitaus höher als die der meisten Haushaltsgeräte.
Um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden, erhält der Netzbetreiber zukünftig die Möglichkeit, einzelne Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen auf eine Leistung von 4,2 kW zu drosseln. Im Gegenzug berechnet er unabhängig von der tatsächlichen Steuerung (Drosselung) nur ein reduziertes Netzentgelt. Die netzorientierte Steuerung wird geregelt in § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum § 14a EnWG ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt verpflichtend für Neuanlagen, die ab 2024 in Betrieb gehen.