Das Gerät
Achten Sie beim Kauf Ihrer PV-Anlage auf den Stecker
Ihre steckerfertige PV-Anlage unterliegt einer gesetzlich festgelegten Leistungsgrenze, um als solche zu gelten.
Die installierte Leistung, also die Gesamtleistung aller angeschlossener Module, darf maximal 2.000 Watt betragen. Die Wechselrichterleistung ist auf 800 Watt begrenzt. Sollte Ihre Anlagenleistung höher liegen als die genannten Leistungsgrenzen, kann diese nicht als steckerfertige PV-Anlage registriert werden und muss das Anmeldeverfahren normaler PV-Anlagen durchlaufen.
Steckerfertige PV-Anlagen die Sie auf dem Markt erwerben können, sind meistens mit einem Schutzkontaktstecker (Schukostecker) ausgestattet. Der Anschluss der steckerfertigen PV-Anlage über eine haushaltsübliche Steckdose in den Endstromkreis ist nicht zulässig.
Der Anschluss muss über eine spezielle Energiesteckvorrichtung, nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1), erfolgen. Andernfalls muss die PV-Anlage vor der Inbetriebnahme von einem Fachbetrieb fest an die Elektroinstallation des Gebäudes angeschlossen worden sein.
Falls die Plug-In-PV-Anlage mit einem Schukostecker ausgerüstet ist, muss dieser durch einen Energieeinspeisestecker ersetzt werden. Ihr Elektrofachbetrieb unterstützt Sie dabei sicher gern.
Des Weiteren müssen die Nachweise und Konformitätserklärungen gemäß VDE-AR-N 4105 vorliegen. Diese können Sie beim Hersteller Ihrer Anlage anfordern, falls sie nicht mitgeliefert wurden.