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Mit unserem Kundencenter in der Marktstraße 1 sind wir mitten in Soltau und damit in bester Innenstadtlage. Eine Vielzahl unserer Serviceleistungen können Sie aber auch ganz unkompliziert digital und damit zeitlich und räumlich unabhängig in Anspruch nehmen.

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Sie sind neu nach Soltau gezogen und möchten Ihre Zähler für Strom, Gas oder Wasser anmelden?

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Sie sind bereits Kunde und möchten einen Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebiets melden? Dazu melden Sie Ihre bisherige Verbrauchsstelle zum geplanten Datum der Schlüsselübergabe ab und Ihre neue Verbrauchsstelle ab dem Datum der Schlüsselübergabe an.

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Sie ziehen aus Soltau weg und möchten Ihre Zähler abmelden?

Zählerablesung

Wie lese ich meinen Zähler richtig ab?

Es gibt verschiedene Arten von Zählern – unterschieden zum Beispiel nach Energieart oder auch nach analoger oder digitaler Form.

Für die Übermittlung der Zählerstände an uns nutzen Sie einfach eine der zwei folgenden Möglichkeiten:

Bequem am Computer
über das Ableseportal

Online-Service-Portal

Schnell über unsere
Stadwerke Soltau App

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Unsere Tipps

1 Stromzähler jährlich Ende Dezember für die Jahresabrechnung ablesen.
2 Beim Umzug immer die Zählerstände der alten und neuen Wohnung ablesen.
3 Wenn kein Zählerstand vorliegt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung (Schätzung).

Strom

Am häufigsten sind Eintarif- und Doppeltarifzähler in analoger oder digitaler Form. Jeder Stromzähler lässt sich eindeutig über seine Zählernummer identifizieren. Diese finden Sie meist in der Nähe eines Barcodes bei einem digitalen oder überhalb/unterhalb der Drehscheibe bei einem analogen Zähler.

Auf dem analogen Zähler (1) lässt sich der Zählerstand in einem Rollenzählwerk ablesen (siehe roter Rahmen), außerdem die Zählernummer (siehe grüner Rahmen). Im roten Kasten (markiert mit dem X) wird die Nachkommastelle angezeigt, welche Sie bei einer Ablesung nicht angeben müssen.

Bei Häusern, in denen ein Zweitarifzähler (2) verbaut ist, um zum Beispiel Nachtstrom separat abzurechnen, gibt es zwei Rollenzählwerke, benannt mit HT (Hochtarif, Verbrauch tagsüber, siehe oranger Pfeil) und NT (Niedertarif, Verbrauch nachts, siehe gelber Pfeil).

Digitale Zähler (3&4) haben eine digitale Anzeige. Darin werden die Zählernummer (siehe grüner Rahmen), der Zählerstand mit der Einheit Kilowattstunden, kurz kWh (wechselnde Anzeige, siehe roter Rahmen) und die OBIS-Kennziffer (wechselnde Anzeige, siehe roter Pfeil) aufgeführt.

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Gas

Jeder Gaszähler lässt sich eindeutig über seine Zählernummer (siehe grüner Rahmen) identifizieren.

Der Zählerstand wird in einem Rollenzählwerk (siehe roter Rahmen) in Kubikmetern (m ) angezeigt. Eventuelle Nachkommastellen beNnden sich in einem rechts angeordneten Kasten und müssen bei der Ablesung nicht angegeben werden (siehe die mit einem roten X markierten Stellen).

Auf Ihrer Abrechnung werden die Kubikmeter in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Der Grund dafür liegt in der Beschamenheit des Gases: Es handelt sich hierbei um ein Naturprodukt, dessen Energiegehalt und Volumen schwankend ist. Durch einen Umrechnungsfaktor, den sogenannten Multiplikator, werden die Kubikmeter umgewandelt.

Wasser

Der Wasserzähler lässt sich über seine eindeutige Zählernummer (siehe grüner Rahmen) identiNzieren. Diese beNndet sich oberhalb des Rollenzählwerks oder im runden Rahmen des Zählers. Manchmal muss für die Ablesung eine Klappe geömnet werden.

Der Verbrauch wird in Kubikmetern (m ) im Rollenzählwerk angezeigt (siehe roter Rahmen) und ohne eventuelle Nachkommastellen (meist drei Zimern rechts in einem Kasten, siehe die mit einem roten X markierten Stellen) angegeben.

Für jeden Kubikmeter Frischwasser wird auch Schmutzwasser abgerechnet. Dies lässt sich lediglich über einen fest installierten Gartenwasserzähler umgehen.

Folgende OBIS-Kennziffern sind bei der
Ablesung für uns relevant

1.8.0: Zählerstand in Kilowattstunden (kWh), A+, Strombezug

1.8.1: Zählerstand (HT) in kWh, Strombezug Hochtarif (zum Beispiel: Wärmepumpe, Speicherheizung)

1.8.2: Zählerstand (NT) in kWh, Strombezug Nebentarif (zum Beispiel: Wärmepumpe, Speicherheizung)

2.8.0: Zählerstand in kWh, A-, Einspeisung (zum Beispiel Photovoltaikanlage)

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Abschläge

Passen Sie Ihre monatliche Abschlagszahlung ganz einfach selbst an.

So geht Ihnen ein Licht auf

Wir berechnen elf monatliche Abschläge vom 1. März bis 1. Januar. Im Februar erfolgt keine Zahlung, da Sie Ende Januar Ihre Jahresabrechnung erhalten. Auf dieser Grundlage wird Ihr Abschlag jährlich neu berechnet – basierend auf Verbrauch und aktuellen Preisen.

Der Abschlag ist jeweils zum 1. eines Monats fällig und gilt rückwirkend für den Vormonat. Eine Zahlung zum 15. ist nicht möglich.

Eine Erhöhung des Abschlags ist jederzeit möglich, z. B. bei mehr Personen im Haushalt, zusätzlichen Geräten oder einem Wasserschaden.

Bei geringerem Verbrauch können Sie eine schriftliche Anpassung nach unten beantragen.

Gerne erstellen wir eine Proforma-Rechnung auf Basis aktueller Zählerstände – idealerweise zur Jahresmitte –, um Ihren Abschlag zu prüfen und ggf. anzupassen.

Für Abbuchungen benötigen wir ein SEPA-Mandat. Erteilen Sie es online oder fordern Sie ein Formular an. Nur künftige Forderungen werden damit abgebucht. Offene Beträge überweisen Sie bitte selbst. Den ersten Abbuchungstermin bestätigen wir schriftlich.

Kundencenter

Ansprechpartner

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Rebecca Sophia Strehse

HonigStrom

Birte Müller

Zählerstand melden

Niko Kelm

Online-Service-Portal

Jette Reichelt

Elektromobilität

Franziska Meyn

Glasfaser / Karacho!

Wolfgang Mayer

Soltauer SonnenStrom, Soltauer WärmePumpe

Daniel Franke

Abteilungsleiter Vertrieb

FAQ-Bereich

Abrechnung

  • Die Jahresablesung findet zum 31. Dezember eines jeden Jahres statt. Unsere Ableseaufforderung erhalten Sie vorab per Mail oder als Ablesekarte per Post.

    In einzelnen Fällen nehmen unsere Ableser die Zählerablesung vor. Sie erhalten dann keine Ableseaufforderung von uns. Unsere Ableser können sich ausweisen: Entweder tragen sie ihren Dienstausweis sichtbar oder zeigen ihn gerne auf Nachfrage.

    Alternativ können Sie uns Ihre Ablesewerte gerne selbst übermitteln – telefonisch, per E-Mail oder Post, persönlich im Kundenzentrum oder über unser Online-Service-Portal.

  • Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir buchen fällige Zahlungen automatisch von Ihrem Konto ab.

    Wenn Sie selber an uns überweisen möchten, geben Sie bitte Ihre Kundennummer im Verwendungszeck an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.

    Folgende Bankverbindungen von uns stehen Ihnen dafür zur Auswahl:

    Kreissparkasse Soltau:

    IBAN: DE34 2585 1660 0000 1074 17
    BIC: NOLADE21SOL

    Volksbank Lüneburger Heide eG:

    IBAN: DE43 2406 0300 2412 4273 00
    BIC: GENODEF1NBU

    Postbank Hannover:

    IBAN: DE29 2501 0030 0005 9543 08
    BIC: PBNKDEFF

  • Nachdem wir die Zählerstände erhalten haben, prüfen wir diese auf Plausibilität. Gibt es Abweichungen zu den Vorjahren, kann es vorkommen, dass wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und um Hilfe bei der Klärung bitten. Manchmal gibt es Gründe für die Abweichungen oder es liegt ein Ablesefehler vor.

    Sofern Ihre Ablesewerte vorliegen und plausibel sind, erstellen wir Ihre Jahresabrechnung. Diese erhalten Sie in jedem Jahr Ende Januar / Anfang Februar.

  • Eine Ratenvereinbarung ist grundsätzlich möglich. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Serviceleistung, welche wir nur unseren Energiekunden anbieten. Sollten Sie eine Restforderung aus einer Abrechnung haben, die Sie aufgrund eines Versorgerwechsels erhalten haben oder aus unserem Versorgungsgebiet verzogen sein, so können wir leider keine Ratenvereinbarung mit Ihnen schließen.

    Sofern Sie jedoch weiterhin unser Kunde sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um die Höhe der Raten und die Laufzeit der Ratenzahlung zu vereinbaren. Es fallen 10 Euro Bearbeitungsgebühr und zusätzlich Zinsen an, die sich an der Höhe der Forderung und der Laufzeitlänge bemessen. Die Vereinbarung wird schriftlich festgehalten – um Ihnen und uns Sicherheit zu geben.

  • Der Wasserpreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Arbeitspreis (für die verbrauchten Kubikmeter) und dem Grundpreis (verbrauchsunabhängig).

    In Häusern, in denen es nur eine gemeinsame Wassermessung für mehrere Wohneinheiten gibt, rechnen wir den Verbrauch mit dem Eigentümer und die Wassergrundgebühr, die je Wohneinheit anfällt, direkt mit dem jeweiligen Mieter ab.

    Der Vermieter wird den gesamten Wasserverbrauch zum Beispiel über Zwischenzähler auf die einzelnen Parteien herunterbrechen oder nach Personenanzahl berechnen.

    Sie erhalten in dem Fall also von Ihrem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung mit Ihrem Wasserverbrauch und von den Stadtwerken eine Abrechnung mit null Kubikmeter Verbrauch, da wir lediglich die Pauschale mit Ihnen abrechnen.

  • Neben unserer Abrechnung für die Energie- und Wasserlieferungen erhalten Sie separat den Gebührenbescheid der Stadt Soltau für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung.

    Wir fassen daher beide Abrechnungsbeträge auf der ersten Seite (Übersicht der Gesamtkosten) für Sie zusammen. Diese Summe ist für Sie maßgeblich, die folgenden Seiten informieren Sie dann darüber, wie sich die Summe zusammensetzt.

    Sie erhalten daher nach dem Deckblatt zwei Rechnungsbestandteile:

    • Rechnung der Stadtwerke Soltau (Strom, Gas, Wasser)
    • Gebührenbescheid der Stadt Soltau (Schmutz- und Niederschlagswasser)

    Hierbei handelt es sich lediglich um eine getrennte Darstellung, die Abrechnung erfolgt nach wie vor über unsere Kundennummer, sodass Sie keine separate Zahlung an die Stadt Soltau leisten müssen oder eventuelle Guthaben separat erhalten.

  • Kein Problem, durch unsere Bestabrechnung stufen wir Sie immer automatisch in den günstigsten Tarif ein. Das heißt, wir würden Ihren Verbrauch zum für Sie vorteilhafteren Allgemeinen Tarif abrechnen.

  • Wenn uns zum Stichtag der Abrechnung kein korrekter Ablesewert vorliegt, wird eine rechnerische Ermittlung anhand der Vorjahresverbräuche und aktueller Wichtungswerte je nach Temperatur vorgenommen.

    Eine solche Schätzung ist für uns nur die letzte Lösung, da wir stets um korrekte Abrechnung der tatsächlichen Verbräuche bemüht sind. Manchmal lässt es sich aber nicht vermeiden; zum Beispiel, wenn Sie länger nicht zu Hause sind oder wir Sie aus anderen Gründen nicht erreichen können.

    Lassen Sie uns aber in jedem Fall schnellstmöglich korrekte Zählerstände zukommen – wenn unsere Schätzung deutlich davon abweicht, nehmen wir eine Korrektur Ihrer Abrechnung vor.

  • Der Grund dafür liegt in der Beschaffenheit des Gases: Es handelt sich hierbei um ein Naturprodukt, dessen Energiegehalt und Volumen schwankend ist.

    Durch einen Umrechnungsfaktor, den sogenannten Multiplikator, werden die Kubikmeter für die Abrechnung in Kilowattstunden umgewandelt.

FAQ-Bereich

Abschlagszahlung

  • Eine Erhöhung des monatlichen Abschlags ist jederzeit möglich.

    Sinnvoll ist dies, wenn sich zum Beispiel die Personenanzahl Ihres Haushaltes erhöht, Sie zusätzliche elektrische Geräte in Betrieb nehmen oder es einen Wasserschaden gab, der den Einsatz von Trocknungsgeräten zur Folge hat.

    Wenn es Gründe für eine Abschlagssenkung gibt (zum Beispiel weniger Personen im Haushalt), können wir Ihre monatliche Vorauszahlung reduzieren. Dieses bedarf einer kurzen schriftlichen Mitteilung.

    Grundsätzlich können Sie uns gerne im laufenden Abrechnungsjahr mit aktuellen Zählerständen kontaktieren, damit wir eine Proforma-Rechnung für Sie erstellen können. Wir errechnen dann, wie hoch ihr Verbrauch seit der letzten Abrechnung ist und rechnen Ihre geleisteten Zahlungen gegen. Dadurch zeigt sich, ob Ihre aktuelle Vorauszahlung zu Ihrem Verbrauch passt oder angepasst werden sollte.

    Wir empfehlen, eine Proforma-Rechnung in der Jahresmitte vorzunehmen.

  • Wir erheben elf monatliche Abschläge (vom 1. März bis 1. Januar) für zwölf Monate Energieverbrauch. Zum 1. Februar zahlen Sie keinen Abschlag, da Sie Ende Januar eines jeden Jahres unsere Jahresabrechnung erhalten. Aus dieser geht die neue Abschlagshöhe hervor, welche wir jedes Jahr aufgrund Ihres tatsächlichen Verbrauchs und unter Einbeziehung der aktuellen Preise neu berechnen.

    Der monatliche Abschlag ist immer am Monatsersten fällig und betrifft dann den Verbrauch des Vormonats. Sie zahlen beispielsweise am 1. März für den Verbrauch im Februar, also rückwirkend. Eine Abschlagszahlung zum 15. eines Monats bieten wir nicht an.

  • Um monatliche Abschläge und offene Forderungen aus Abrechnungen von Ihrem Konto abbuchen zu können, bedarf es eines SEPA-Lastschriftmandats.

    In unserem Online-Service-Portal können Sie Ihren Zahlweg jederzeit ändern und uns ein solches SEPA-Mandat ganz bequem digital erteilen.

    Alternativ können Sie uns gerne auf den bekannten Wegen kontaktieren, damit wir Ihnen ein Formular zusenden, welches Sie ausfüllen, unterschreiben und wieder bei uns einreichen können.

    Bitte beachten Sie, dass wir lediglich künftige Forderungen nach Erhalt des SEPA-Lastschriftmandats abbuchen können. Bereits bestehende Forderungen bedürfen einer Überweisung Ihrerseits. Wir bestätigen Ihnen den Erhalt des SEPA-Mandats schriftlich und teilen Ihnen den ersten Abbuchungstermin mit.

FAQ-Bereich

Diverse Themen

  • Bei einem Gartenwasserzähler handelt es sich um einen fest montierten Zähler, der den Verbrauch misst, der ausschließlich im Garten anfällt. Er dient dem Zweck, die Menge an Wasser zu ermitteln, die im Garten versickert und daher keiner Schmutzwassergebühr unterliegt.

    Einen solchen Zähler beauftragen Sie bei einem Installateur Ihrer Wahl auf Ihre eigene Rechnung. Der Installateur füllt das Formular „Einbaumeldung Zwischenwasserzähler“ aus und bescheinigt dadurch den fachmännischen Einbau. Darüber hinaus enthält diese Meldung Informationen über die Zählernummer, den Beginn-Stand und die Eichung des Zählers. Sobald die Einbaumeldung inklusive einer Rechnungskopie oder Bescheinigung korrekt bei uns vorliegt, wird der Zähler in unser Abrechnungssystem übernommen und Sie erhalten eine Bestätigung. Von nun an entfällt für alle Verbräuche dieses Zählers die Schmutzwassergebühr.

    Bitte beachten Sie, dass auch Gartenwasserzähler den eichrechtlichen Bestimmungen unterliegen und nach sechs Jahren (kostenpflichtig) ausgetauscht werden müssen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den Ablauf der Eichfrist.

  • In unserem Online-Service-Portal können Sie sich kostenlos registrieren.

    Sie erhalten dann Zugriff auf diverse Informationen, zum Beispiel ihr aktuelles Kontosaldo, Zählerstände, Verbrauchsübersichten und Rechnungen. Darüber hinaus können Sie Änderungen unkompliziert selbst vornehmen wie beispielsweise eine Abschlagserhöhung, eine Zahlartänderung oder Ihre Kontaktdaten aktualisieren. Auch einen Tarifwechsel können Sie ohne großen Aufwand vornehmen, einen Umzug melden oder Ihre Zählerstände übermitteln.

  • Bei Störungen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefonnummer: 05191 84-374.

    Unser Bereitschaftsdienst ist 24 Stunden am Tag für Sie da – zuverlässig und schnell.

  • Browser
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FAQ-Bereich

Umzug

  • Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Abmeldung. Diese können Sie gerne formlos per E-Mail, Post oder Fax an uns richten.

    Folgende Angaben sollten darin enthalten sein:

    • Angabe der Verbrauchsstelle/Kundennummer
    • Datum der (geplanten) Schlüsselübergabe
    • die neue Adresse für Empfang der Schlussrechnung
    • Information zur Ablesung (Wir benötigen die Information, ob Sie die Zählerstände selbst ablesen und uns anschließend übermitteln oder ob unser Außendienst das Ablesen der Zähler übernehmen soll.)
    • Information zur weiteren Nutzung (Gibt es einen direkten Nachmieter oder wird die Wohnung an den Eigentümer übergeben?)

    Alternativ können Sie eine Abmeldung auch über unser Online-Service-Portal vornehmen oder persönlich in unserem Kundenzentrum.

    Bitte beachten Sie, dass wir Ihre schriftliche Abmeldung mindestens zwei Wochen vor der geplanten Schlüsselübergabe benötigen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben wir keine Möglichkeit mehr, rückwirkende Abmeldungen vorzunehmen.

  • Zum Abschluss eines Versorgungsvertrages benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

    • Angabe der Verbrauchsstelle
    • Name des Vormieters oder Benennung der Zählernummer
    • Datum der (geplanten) Schlüsselübergabe
    • Information zur Ablesung (Wir benötigen die Information, ob Sie die Zählerstände selbst ablesen und uns anschließend übermitteln oder ob unser Außendienst das Ablesen der Zähler übernehmen soll)
    • Ihre persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, gegebenenfalls Bankverbindung)

    Gerne senden wir Ihnen den Versorgungsvertrag auf dem Postweg zur Unterschrift zu. Alternativ können Sie auch über unser Online-Service-Portal Ihre Anmeldung vornehmen oder Ihren Versorgungsvertrag direkt bei uns im Kundenzentrum abschließen.

  • Ein Umzug bedeutet für die Stadtwerke eine Abmeldung und eine Neuanmeldung. Beides kann zu unterschiedlichen Terminen stattfinden, da Sie oftmals die neue Wohnung schon früher übergeben bekommen oder die bisherige Wohnung noch länger gemietet haben.

    Daher handelt es sich nicht um eine einfache Adressänderung, sondern eine Kombination aus den Antworten zu Frage 1 und 2.

  • Auch Eigentümerwechsel müssen im Voraus gemeldet werden. Andernfalls bleibt die Lieferstelle auf den Vorbesitzer registriert. Bitte stellen Sie als Eigentümer oder Hausverwaltung sicher, dass alle relevanten Daten (Adresse, Zählernummer bzw. MaLo-ID) vollständig und rechtzeitig übermittelt werden.

  • Dann bleiben Sie an der alten Adresse weiterhin als Vertragspartner registriert - und müssen unter Umständen weiter zahlen.

  • Jeder, der einen Umzug plant, ist von der neuen Regelung betroffen. Wenn Sie umziehen und Ihren Energievertrag mitnehmen möchten, melden Sie sich bitte mindestens 14 Tage vor Ihrem Ein- oder Auszug bei uns. An- und Abmeldungen bei Umzügen sind ab dem 06.06.2025 nicht mehr rückwirkend möglich. Ab diesem Datum können An- und Abmeldungen durch die technische Umstellung nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin durchgeführt werden.

    Wichtig: Am Umzugstag müssen Sie den Zählerstand ablesen und uns spätestens innerhalb von 14 Tagen übermitteln – das geht bspw. ganz unkompliziert über unser Online-Service-Portal.

  • Rein technisch ist ein Anbieterwechsel ab dem 06.06.2025 an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich. Die 24-Stunden-Regelung betrifft jedoch die Bearbeitungszeit durch den Versorger. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen.

  • Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer, die jede Verbrauchsstelle eindeutig kennzeichnet und ab Juni 2025 die Zählernummer bei Wechselprozessen ersetzt. Sie dient der Kommunikation und dem Datenaustausch zwischen Marktpartnern. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung oder erhalten sie in unserem Kundencenter.

  • Gerne senden wir Ihnen den Versorgungsvertrag auf dem Postweg zur Unterschrift zu. Alternativ können Sie auch über unser Online-Service-Portal Ihre Anmeldung vornehmen oder Ihren Versorgungsvertrag direkt bei uns im Kundenzentrum abschließen. Ab dem 06.06.2025 muss beim Wechsel die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) angegeben werden. Diese ersetzt die bisher übliche Zählernummer und identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig.

  • Selbstverständlich! Ab dem 06.06.2025 können Sie werktags innerhalb von 24 Stunden zu uns wechseln. Der technische Ablauf erfolgt in enger Abstimmung mit Marktpartnern wie Netz- und Messstellenbetreibern sowie dem bisherigen und neuen Energielieferanten. Gerne kümmern wir uns auch künftig um den kompletten Wechselprozess und damit um einen nahtlosen Übergang in Ihren neuen Tarif bei uns.

  • Ab dem 06.06.2025 können Kundinnen und Kunden werktags innerhalb von 24 Stunden ihren Anbieter wechseln. Paragraf 20a des Energiewirtschaftsgesetzes gibt Energieanbietern wie den Stadtwerken Soltau vor, dass dies technisch möglich sein muss. Die neue Regelung basiert auf einer EU-weiten Richtlinie, die den Energiemarkt flexibler, schneller und kundenfreundlicher machen soll. Wichtig: Kundinnen und Kunden sind weiterhin an ihre vertraglichen Laufzeiten und Fristen gebunden.

  • Ab sofort muss der Stromvertrag rechtzeitig zum tatsächlichen Ein- oder Auszug angemeldet werden – sowohl vom ausziehenden als auch vom einziehenden Mieter. Bei einem Leerstand gilt dies ebenfalls für den Vermieter.

    Eine rückwirkende An- oder Abmeldung durch den Stromanbieter ist nach den neuen Vorgaben leider nicht mehr möglich. Maßgeblich ist künftig nur noch der gemeldete Tag als Vertragsbeginn oder -ende. Damit sollen Abrechnungsfehler vermieden und der Stromverbrauch eindeutig zugeordnet werden.

    Unser Tipp: Notieren Sie bei der Wohnungsübergabe unbedingt die Zählerstände – am besten gemeinsam und schriftlich. So lassen sich Missverständnisse im Nachhinein vermeiden.

FAQ-Bereich

Lieferantenwechsel

  • Heutzutage ist es leider keine Seltenheit, dass Stromanbieter deutschlandweit mit unlauteren Mitteln versuchen, ihren Kundenstamm zu vergrößern.

    Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann von Dritten bereits mit wenigen Informationen in die Wege geleitet werden – beispielsweise mit Name, Adresse und Nummer des Strom- oder Gaszählers. So soll es Verbrauchern ermöglicht werden, schnell und unkompliziert ihren Energieversorger zu wechseln. Der scheinbar unkomplizierte Wechselprozess wird allerdings immer wieder missbraucht. Verbraucher sollten daher verinnerlichen: Fragt ein Anrufer persönliche Daten ab und möchte sogar die Zählernummer wissen, sollten Sie das Gespräch beenden.

    Um gegen diese fragwürdigen Akquisemethoden vorzugehen, ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein sinnvolles Mittel. Unter folgendem Link gelangen Sie zum entsprechenden Beschwerdeformular:

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html

  • Wenn Sie einen Stromlieferungsvertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben, muss dieser auch direkt bei dieser Firma widerrufen werden.

    Sie haben dazu 14 Tage nach Vertragsabschluss Zeit. Der Widerruf sollte im Idealfall nachweisbar innerhalb dieser Frist ausgesprochen werden und zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein über die Deutsche Post versendet werden.

    Wir empfehlen Ihnen, vorab telefonisch Ihren Widerruf bei Ihrem Anbieter anzukündigen und dann zeitgleich das Einschreiben auf den Weg zu bringen.

  • Ja, denn der Strom/das Erdgas wird in Soltau generell über das Verteilnetz der Stadtwerke Soltau bereitgestellt.

  • Neben dem sicheren und störungsfreien Betrieb des Stromnetzes in Soltau sind die Stadtwerke Soltau gleichzeitig Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.

    Da es sich bei Ihrem Stromzähler um eine sogenannte „moderne Messeinrichtung“ handelt, kommt das „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ (Messstellenbetriebsgesetz, MsbG) zum Tragen.

    Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Damit ermöglicht er eine detaillierte Verbrauchsdarstellung und kann über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.

    Weitere Informationen dazu erhalten Sie über die Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de.

    Ihr Stromlieferant hat uns darüber informiert, dass dieser für Ihren Stromzähler die Zahlung des Entgelts für den Messstellenbetrieb nicht mehr für Sie vornehmen wird. Ihr Lieferant nutzt damit sein Wahlrecht nach § 9 Messstellenbetriebsgesetz, dass das Entgelt für den Messstellenbetrieb nicht mit ihm, sondern direkt mit dem jeweiligen Anschlussnutzer, im vorliegenden Fall also mit Ihnen, abgerechnet wird.

    Dementsprechend sind wir laut Messstellenbetriebsgesetz als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Ihnen als Anschlussnutzer das Entgelt für den Messstellenbetrieb direkt in Rechnung zu stellen.

    Sollte sich aus dem Vertrag mit Ihrem Lieferanten eine andere Regelung hinsichtlich der Übernahme der Kosten ergeben, sollten Sie unverzüglich mit diesem Kontakt aufnehmen.

    Die Abrechnung des vorstehenden Entgelts erfolgt Tag genau und einmal jährlich zum 31. Dezember.

  • In der Regel sind die Stadtwerke Soltau als Netz- und Messstellenbetreiber für das Soltauer Stadtgebiet auch für die Ablesung verantwortlich. Deshalb erhalten Sie weiterhin die Selbstablesekarte von uns beziehungsweise kommt der Ableser in unserem Auftrag zu Ihnen. Die Ablesedaten übermitteln die Stadtwerke Soltau dann an Ihren Lieferanten.

  • Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und den Ausbau des Stromverteilungs-/ Erdgasnetzes verantwortlich. Sollte ein Defekt am Verteilnetz auftreten, ist das Störungsmanagement der Stadtwerke Soltau rund um die Uhr unter der Nummer 05191 84-374 erreichbar.

  • Falls Ihr neuer Lieferant Ihre Verbrauchsstelle nicht mit Strom/Erdgas versorgen kann, übernehmen wir selbstverständlich Ihre Energieversorgung ohne Unterbrechung für Sie. In diesem Fall kommt ein neuer Strom- /Erdgasliefervertrag im Rahmen der Ersatzversorgung mit den Stadtwerken Soltau zu Stande.

  • Als kompetenter Energiedienstleister mit über 125-jähriger Erfahrung bieten die Stadtwerke Ihren Kunden eine zuverlässige, umweltgerechte, regenerative und atomstromfreie sowie preiswerte Energieversorgung. Informieren Sie sich über unser breites Produktangebot unter www.sw-soltau.de oder besuchen Sie uns in unserem Kundencenter am Weinberg 46 in Soltau. Hier bieten wir Ihnen darüber hinaus folgende Services:

    • Kundenservice – ob Energiespartipps, Infos zu Modernisierungen, Fördermitteln oder die persönliche Energieberatung vor Ort: Sie werden immer individuell und fachkundig beraten.
    • Persönlicher Ansprechpartner – kein anonymes Callcenter: Bei uns kümmert sich bei allen Fragen rund um das Thema Energie Ihr persönlicher Ansprechpartner um Sie.
    • Gewinne bleiben in der Region – Überschüsse fließen nicht an Aktionäre. Wir investieren im Versorgungsgebiet, bilden aus, sichern Arbeitsplätze und zahlen hier Gewerbesteuer.
    • Das gute Gefühl etwas für die Stadt zu tun. Wir unterstützen neben Sport und Kultur auch gemeinnützige sowie soziale Einrichtungen in der Region und besonders die Jugend!
    • 100 Prozent NaturStrom für ganz Soltau: Als erster niedersächsischer Versorger beliefern wir unsere Kunden seit dem 1. Januar 2008 ausschließlich mit 100 Prozent Naturstrom – garantiert atomstromfrei und ohne CO2-Emissionen!
    • 100 Prozent NaturGas: Als erster niedersächsischer Versorger beliefern wir unsere Haushalts- und Gewerbekunden seit dem 1. Januar 2011 ausschließlich mit klimaneutralem Gas – garantiert ohne CO2-Emissionen!
  • Rufen Sie uns einfach unter der Nummer 05191 84-251 an, lassen Sie sich in unserem Kundencenter vor Ort beraten oder senden Sie uns gerne eine E-Mail an info@sw-soltau.de. Alles Weitere erledigen wir für Sie. Versprochen!

  • Auch Eigentümerwechsel müssen im Voraus gemeldet werden. Andernfalls bleibt die Lieferstelle auf den Vorbesitzer registriert. Bitte stellen Sie als Eigentümer oder Hausverwaltung sicher, dass alle relevanten Daten (Adresse, Zählernummer bzw. MaLo-ID) vollständig und rechtzeitig übermittelt werden.

  • Dann bleiben Sie an der alten Adresse weiterhin als Vertragspartner registriert - und müssen unter Umständen weiter zahlen.

  • Jeder, der einen Umzug plant, ist von der neuen Regelung betroffen. Wenn Sie umziehen und Ihren Energievertrag mitnehmen möchten, melden Sie sich bitte mindestens 14 Tage vor Ihrem Ein- oder Auszug bei uns. An- und Abmeldungen bei Umzügen sind ab dem 06.06.2025 nicht mehr rückwirkend möglich. Ab diesem Datum können An- und Abmeldungen durch die technische Umstellung nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin durchgeführt werden.

    Wichtig: Am Umzugstag müssen Sie den Zählerstand ablesen und uns spätestens innerhalb von 14 Tagen übermitteln – das geht bspw. ganz unkompliziert über unser Online-Service-Portal.

  • Rein technisch ist ein Anbieterwechsel ab dem 06.06.2025 an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich. Die 24-Stunden-Regelung betrifft jedoch die Bearbeitungszeit durch den Versorger. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen.

  • Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer, die jede Verbrauchsstelle eindeutig kennzeichnet und ab Juni 2025 die Zählernummer bei Wechselprozessen ersetzt. Sie dient der Kommunikation und dem Datenaustausch zwischen Marktpartnern. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung oder erhalten sie in unserem Kundencenter.

  • Gerne senden wir Ihnen den Versorgungsvertrag auf dem Postweg zur Unterschrift zu. Alternativ können Sie auch über unser Online-Service-Portal Ihre Anmeldung vornehmen oder Ihren Versorgungsvertrag direkt bei uns im Kundenzentrum abschließen. Ab dem 06.06.2025 muss beim Wechsel die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) angegeben werden. Diese ersetzt die bisher übliche Zählernummer und identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig.

  • Selbstverständlich! Ab dem 06.06.2025 können Sie werktags innerhalb von 24 Stunden zu uns wechseln. Der technische Ablauf erfolgt in enger Abstimmung mit Marktpartnern wie Netz- und Messstellenbetreibern sowie dem bisherigen und neuen Energielieferanten. Gerne kümmern wir uns auch künftig um den kompletten Wechselprozess und damit um einen nahtlosen Übergang in Ihren neuen Tarif bei uns.

  • Ab dem 06.06.2025 können Kundinnen und Kunden werktags innerhalb von 24 Stunden ihren Anbieter wechseln. Paragraf 20a des Energiewirtschaftsgesetzes gibt Energieanbietern wie den Stadtwerken Soltau vor, dass dies technisch möglich sein muss. Die neue Regelung basiert auf einer EU-weiten Richtlinie, die den Energiemarkt flexibler, schneller und kundenfreundlicher machen soll. Wichtig: Kundinnen und Kunden sind weiterhin an ihre vertraglichen Laufzeiten und Fristen gebunden.

  • Ab sofort muss der Stromvertrag rechtzeitig zum tatsächlichen Ein- oder Auszug angemeldet werden – sowohl vom ausziehenden als auch vom einziehenden Mieter. Bei einem Leerstand gilt dies ebenfalls für den Vermieter.

    Eine rückwirkende An- oder Abmeldung durch den Stromanbieter ist nach den neuen Vorgaben leider nicht mehr möglich. Maßgeblich ist künftig nur noch der gemeldete Tag als Vertragsbeginn oder -ende. Damit sollen Abrechnungsfehler vermieden und der Stromverbrauch eindeutig zugeordnet werden.

    Unser Tipp: Notieren Sie bei der Wohnungsübergabe unbedingt die Zählerstände – am besten gemeinsam und schriftlich. So lassen sich Missverständnisse im Nachhinein vermeiden.

FAQ-Bereich

WhatsApp

  • Unser Service-Team reagiert schnellstmöglich auf Ihre Anfrage. Sofern diese während unserer Öffnungszeiten eingegangen ist, können Sie mit einer Antwort innerhalb eines Tages rechnen.

    • Speichern Sie die Telefonnummer der Stadtwerke Soltau als Kontakt auf Ihrem Smartphone: (05191) 84-251.
    • Senden Sie uns eine WhatsApp Nachricht mit Ihrer Anfrage, idealerweise unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihrer Kundennummer.
    • Wir melden uns schnellstmöglich, i. d. R. innerhalb eines Tages (außer Sa., So. oder feiertags) bei Ihnen zurück.
  • Zum Scannen des QR-Codes benötigen Sie auf Android-Geräten eine frei verfügbare QR-Code Reader-App. Auf iOS-Geräten scannen Sie den QR-Code mithilfe der vorinstallierten Kamera-App. So können Sie die WhatsApp-Nummer auch in Ihren Kontakten speichern und den Service manuell starten.

  • (Video)-Anrufe können wir leider nicht per WhatsApp beantworten.
    Möchten Sie lieber unsere Mitarbeiter persönlich sprechen, erreichen Sie uns persönlich in unserem Kundencenter, telefonisch unter (05191) 84-251 oder per E-Mail an privatkunden@sw-soltau.de.

Informationen

Was tun bei Gasgeruch?

Das von Natur aus geruchlose Erdgas erhält eine markante Duftnote, so dass Sie auch kleinste Mengen austretenden Gases schnell bemerken. Wenn Ihre Nase den beigemischten Duftstoff wahrnimmt, sollten Sie aber nicht Panik verfallen. Auch wenn Gasgeruch nur in seltenen Fällen auftritt, so gilt es, Ruhe zu bewahren und auf folgende Hinweise zu achten:

Schritt 1

Schließen Sie die Absperreinrichtung am Gaszähler oder am Gasanschluss.

Schritt 2

Nicht rauchen, telefonieren (auch nicht mit dem Handy), keinen Lichtschalter betätigen oder Stecker aus der Dose ziehen. Offenes Feuer ist absolut tabu und auch an elektrischen Geräten können kleine Funken entstehen.

Schritt 3

Für Durchzug sorgen: Fenster und Türen öffnen. Das senkt die Gaskonzentration im Raum/ in der Wohnung. Die Dunstabzugshaube oder Ventilatoren sind hier natürlich aufgrund der Funkenbildung ebenso tabu!

Schritt 4

Warnen Sie Ihre Nachbarn, klopfen Sie sie raus. Betätigen Sie keine Klingel und keine Lichtschalter im Treppenhaus!

Schritt 5

Verlassen Sie bei starkem Gasgeruch das Haus.

Schritt 6

Verständigen Sie die Stadtwerke, indem Sie Ihr Handy außerhalb des Gebäudes oder das Telefon im Nachbargebäude benutzen. Sollten Sie die Nummer nicht parat haben, können Sie auch die Feuerwehr kontaktieren. Sie informiert dann Ihre Stadtwerke.

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